Ein fataler Entscheid mit tödlichem Ausgang

Nachdem am 4. August ein Zugbegleiter von einer defekten Tür eingeklemmt, mitgeschleift wurde und verstarb, haben die SBB Sonderkontrollen durchgeführt. Dabei seien bei 384 kontrollierten Zügen und 1536 Türen 512 Mängel entdeckt worden. 66 Mal sei beim Einklemmschutz ein Mangel in der Funktionsweise erkannt worden, wobei 7 nicht funktioniert hätten. Die SBB prüfe zurzeit, ob der Abfertigungsprozess weiter verbessert werden könnte.

(www.20minuten.ch)

512 Mängel bei 384 Zügen, die erst noch nicht einmal aufgedeckt worden wären, hätte nicht der tragische Tod des Zugbegleiters zu eben diesen Kontrollen geführt. Das ist mehr als bedenklich – vor allem, wenn man bedenkt, wie viele weitere Züge es noch gibt, die nicht kontrolliert wurden. Doch dies alles ist weder ein seltsamer Zufall noch ein nicht lösbares technisches Problem. Sondern die ganz logische und direkte Folge jenes ominösen Jahrs 1999, als die SBB in eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft ausgegliedert und in die Departemente Personenverkehr, Güterverkehr und Infrastruktur aufgespalten wurde – etwas, was langjährige SBB-Mitarbeiter heute noch mit dem «Zerschlagen einer Familie» vergleichen. Künftig würde jedes Departement auf eigene Rechnung geführt mit dem Ziel, möglichst keines oder ein möglichst geringes Defizit zu schreiben. Und da beim Ressort Unterhalt keine Einnahmen zu erzielen sind, wurde das Personal entsprechend zurückgefahren und Instandhaltung, Reparaturen und Unterhalt auf das absolut unerlässliche Minimum reduziert. Eines von vielen Beispielen, und dieses sogar mit buchstäblich tödlichem Ausgang, wenn man von der fatalen Irrmeinung ausgeht, man könne Prinzipien der Privatwirtschaft unbesehen auf eine öffentliche Dienstleistung übertragen. Ob man vielleicht, nach allen negativen Erfahrungen, eines Tages wieder zur Vernunft kommt und die verschiedenen Departemente wieder unter ein einziges Dach zusammenführt?