Besonders gefährdete Personengruppen wieder am Arbeitsplatz: zweierlei Mass

Als besonders gefährdete Personengruppen gelten laut Definition des Bundesamts für Gesundheit Personen ab 65 Jahren und jene, die unter anderem Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs aufweisen. Diese Personen, so Simon Schlauri, Anwalt für Wirtschaftsrecht und GLP-Kantonsrat, könnten von ihrem Arbeitgeber aufgrund der neu erlassenen Corona-Verordnung nun wieder zur Arbeit gerufen werden, sollte Homeoffice nicht möglich sein. Für Arbeitnehmer könnte es schwierig sein, gegen die Verordnung vorzugehen, meint Simon Schlauri. Denn wer sich weigere, zur Arbeit zu gehen, riskiere möglicherweise die Kündigung.

(Tages-Anzeiger, 23. März 2020)

Da verstehe ich die Welt nicht mehr. Einerseits sollen über 65Jährige und Angehörige von Risikogruppen möglichst zuhause bleiben, nicht mehr selber einkaufen gehen, sich im Freien nur noch alleine oder zu zweit bewegen und stets einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten. Anderseits wird jetzt genau die gleiche Bevölkerungsgruppe wieder dazu angehalten, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und sich am Arbeitsplatz der Gefahr einer Ansteckung durch das Coronavirus auszusetzen, ist es doch schlicht und einfach unmöglich, an jedem Arbeitsplatz die nötigen Schutzmassnahmen einhalten zu können. Wo ist da die Konsequenz und der feste Wille, die besonders gefährdeten Personengruppen vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen?