Höchste Zeit für einen Haus- und Familienarbeitslohn

Serviceangestellte, Hilfspflegerin, Verkäuferin, Kinderbetreuerin, Hilfsarbeiterin, Coiffeuse, Kosmetikerin: Je «weiblicher» ein Beruf, umso geringer der Lohn. Am untersten Rand dieser Skala steht die – ebenfalls mehrheitlich von Frauen geleistete – Haus- und Familienarbeit. Obwohl es sich dabei um eine äusserst intensive, anstrengende, vollwertige berufliche Tätigkeit handelt, gibt es dafür nicht bloss einen kleinen, sondern sogar überhaupt keinen Lohn. Und dies, obwohl es zweifellos keinen gesamtgesellschaftlich betrachtet wichtigeren Beruf gibt, bildet doch, was ein Kind in seinen ersten Lebensjahren an Liebe, Aufmerksamkeit und Unterstützung erfährt, die eigentliche Basis für die folgende Generation Erwachsener, nicht nur in persönlicher, sozialer und gesellschaftlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Was spricht dagegen, einen Haus- und Familienlohn auszurichten? Eigentlich nichts. Denn dann würden Hausfrauen und Hausmänner auf eigenen finanziellen Füssen stehen und wären frei von wirtschaftlicher Abhängigkeit. Bleibt schliesslich die Frage der Finanzierung eines solchen Familien- und Hausarbeitslohnes. Eine mögliche Lösung wäre die Einführung eines Einheitslohnes – basierend auf der Tatsache, dass es keine «minderwertigen» und «höherwertigen» Berufe gibt, sondern alle, für das Funktionieren der Gesellschaft, gleich wichtig sind und damit auch das Anrecht auf die gleiche Entlöhnung haben sollten. Somit würden dann alle, die mehr als den aktuellen schweizerischen Durchschnitt von rund 6500 Franken verdienen, durch eine Reduktion ihres Lohnes – zum Beispiel in Form eines nationalen Ausgleichsfonds – dazu beitragen, dass auch Coiffeusen, Fabrikarbeiterinnen und eben auch Hausfrauen und Hausmänner diesen Einheitslohn bekämen. Dank des Einheitslohns könnte jederzeit vom einen in den anderen Job gewechselt und eben auch Haus- und Familienarbeit geleistet werden, ohne dass dies mit einer finanziellen Einbusse oder einem sozialen Abstieg verbunden wäre. Ein wahrer Segen wäre der Haus- und Familienlohn insbesondere auch für alleinerziehende Väter und Mutter, die sich dann nicht mehr im Spagat zwischen Kinderbetreuung, Hausarbeit und ausserhäuslicher Berufstätigkeit zerreiben lassen müssten.