175 Jahre schweizerische Bundesverfassung: Zum Feiern wohl noch zu früh

Am 12. September 2023 fanden in Bundesbern die Feierlichkeiten zum 175jährigen Bestehen der schweizerischen Bundesverfassung statt. Doch für einen derartig bedeutungsvollen Festakt, so schreibt der „Tagesanzeiger“, sei die „Unzufriedenheit am Ende erstaunlich gross gewesen“. Viele hätten sich an der Inszenierung der Feier gestört, vor allem an der „Verhunzung“ der Landeshymne durch den Kabarettisten Joachim Rittmeyer, gegen die sich wenigstens noch SVP-Nationalrat Thomas Aeschi als Einziger im Saal zur Wehr gesetzt habe, indem er „mit voller Brust“ dagegen angesungen habe, natürlich mit dem richtigen Text. Auch FDP-Ständerat Martin Schmid hätte dem Festakt vorgeworfen, „die Institutionen zu wenig ernst zu nehmen“. Auf besonderes Missfallen sei die Moderation durch die beiden Clowns Gilbert und Oleg gefallen sowie das Fehlen der traditionell von Claude Longchamps getragenen Fliege. Am Ende der Feier seien mehr oder weniger alle zerstritten gewesen.

Statt das 175jährige Bestehen der Bundesverfassung bloss zu feiern und sich anschliessend darüber zu streiten, ob die Feier nun angemessen gewesen war oder nicht, hätte man sich wohl besser die wichtigsten Artikel dieses Werks wieder einmal gründlich und selbstkritisch anschauen sollen. So heisst es zum Beispiel in Artikel 2, die Schweiz fördere die „gemeinsame Wohlfahrt“, sorge für eine möglichst „grosse Chancengleichheit“ und setze sich ein für die „dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“. Artikel 6 besagt, dass jede Person „nach ihren Kräften“ zur Bewältigung der öffentlichen Aufgaben beizutragen habe. Artikel 41 fordert, dass „jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält, Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können und Wohnungssuchende eine Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können.“ Und in Artikel 54 steht, der Bund setze sich für ein „friedliches Zusammenleben der Völker“ ein.

Wohlklingende Wunschvorstellungen, die allerdings von der heutigen Realität meilenweit entfernt sind. Von „gemeinsamer Wohlfahrt“ können die über eine Million in der Schweiz lebenden Menschen, die von Armut betroffen sind, nur träumen – in dem Land, das weltweit in Bezug auf die Unterschiede zwischen Arm und Reich nur noch von zwei Ländern übertroffen wird, nämlich Singapur und Namibia. „Chancengleichheit“ ist in Anbetracht der Tatsache, dass die Chance von Kindern akademisch gebildeter Eltern auf eine akademische Laufbahn siebenmal höher ist als jene von Kindern aus der Arbeiterschicht, ebenfalls eine reine Farce. Auch die „dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“ ist unmöglich zu verwirklichen innerhalb einer immer noch und sogar je länger je mehr auf Profitmaximierung und Wachstum ausgerichteten Wirtschaft. Die Kopfprämie in der Krankenversicherung, wonach eine Kassierin im Supermarkt eine ebenso hohe Krankenkassenprämie zu bezahlen hat wie ein Stararchitekt, verstösst klar gegen die Forderung, jede Person solle zur Bewältigung öffentlicher Aufgaben einen „ihren Kräften entsprechenden Beitrag“ leisten. „Notwendige Pflege für alle“ wäre ja schön, aber Fakt ist, dass sich immer mehr Menschen nicht einmal mehr dringend nötige Zahnoperationen leisten können. „Den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten zu können“, müsste ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein, doch 130‘000 Menschen in der Schweiz verdienen trotz voller Erwerbstätigkeit so wenig, dass sie davon nicht leben können. „Eine Wohnung zu tragbaren Bedingungen“ war wohl in der DDR im Jahre 1980 die Regel, nicht aber in der Schweiz des Jahres 2023: Bezahlbare Wohnungen werden für immer mehr Menschen zur unerschwinglichen Mangelware. Und auch die Forderung, die Schweiz setze sich für ein „friedliches Zusammenleben der Völker“ ein, scheint an den heutigen politischen Machtträgern mehr oder weniger spurlos vorbeigegangen zu sein. Jedenfalls war von Aussenminister Ignazio Cassis bis jetzt noch nie zu hören, dass er sich mit Vehemenz für eine Friedenskonferenz zur Lösung des Ukrainekonflikts eingesetzt hätte. Wahrscheinlich hat auch er, der sich jüngst damit gebrüstet hat, keine Zeitungen mehr zu lesen, auch die schweizerische Bundesverfassung noch nie wirklich gründlich gelesen.

Zum Feiern scheint es tatsächlich noch etwas allzu früh gewesen zu sein. Da müssten den schönen Worten schon noch ein paar gute Taten folgen. Mit oder ohne Neuschreibung der Landeshymne. Mit oder ohne Clowns. Und mit oder ohne Fliege des berühmtesten Meinungsforschers des Landes. Was wohl jene, welche 1848 die schweizerische Bundesverfassung schrieben, gedacht hätten, wenn sie gewusst hätten, wie es 175 Jahre an diesem 12. September in den ehrwürdigen Hallen im Herzen einer der ältesten Demokratien der Welt zu- und hergehen würde?