Kürzung der IV-Renten: Seltsame Logik

Die Invalidenversicherung (IV) ist weitgehend vom Radar der breiten Öffentlichkeit verschwunden. Dabei ist das immer noch hochverschuldete Sozialwerk nicht saniert. Das hat nun im Gegensatz zum Bundesrat auch der Nationalrat erkannt. Deutlich sprach er sich am Donnerstag für eine Kürzung der Zusatzleistungen für IV-Bezüger aus, die Kinder haben. Das entlastet die Versicherung pro Jahr um rund 112 Millionen Franken. Dies, weil die bestehende Regelung fragwürdige Anreize setzt. Familien mit mehreren Kindern erzielen mit der IV-Rente und diversen Zulagen ein höheres Einkommen als mit einer Erwerbstätigkeit.

(www.nzz.ch)

Eine seltsame Logik. Mit dem gleichen Argument könnte man sich dafür einsetzen, dass der Lohn eines Managers um die Hälfte zu kürzen sei, da es doch nicht fair sei, dass er 20 oder 30 mal so viel verdient wie die Arbeiterinnen und Arbeiter seines Unternehmens. Wo es, bei den IV-Bezügern und den Tiefstlohnabhängigen, um die Existenzsicherung geht, müsste man die Levels nicht nach unten angleichen, sondern nach oben. Sprich: Wenn IV-Renten höher sind als Tiefstlöhne, dann müsste man nicht die IV-Renten senken, sondern die Tiefstlöhne anheben. Sonst ist dem Schrauben nach unten kein Ende gesetzt und wir nähern uns immer mehr den Zuständen in einem Drittweltland. In letzter Konsequenz kann dieser Entwicklung nur ein Einheitslohn Abhilfe schaffen: Alle, ob Manager oder IV-Rentner oder Tiefstlohnbezüger, haben das gleiche Recht auf ein gutes Leben. Dann würde auch jegliches Vergleichen, Ausspielen und Sparen auf dem Buckel der Schwächsten ein Ende haben. Voraussetzung dafür wäre, dass alles Geld in einem einzigen Topf ist, nicht in voneinander getrennten Töpfen, in denen privater, egoistischer Reichtum angesammelt wird, der dann in allen anderen Töpfen fehlt.