Der schweizerische Bundesrat will bei den Witwen sparen – längerfristig rund eine Milliarde Franken pro Jahr. Für die Hinterbliebenen soll es künftig keine lebenslangen Renten mehr geben. Auch bereits laufende Renten sind nicht garantiert. Wer bei der Einführung der Reform weniger als 55 Jahre alt ist, muss damit rechnen, die bisherige Witwenrente zu verlieren. Der Bundesrat argumentiert, er passe damit die Regeln der “veränderten gesellschaftlichen Realität” an. Für den Bundesrat selber scheint sich allerdings die “gesellschaftliche Realität” nicht geändert zu haben: Angehörige von amtierenden oder zurückgetretenen Magistratspersonen, also von Bundesräten, Bundesrichterinnen oder Bundeskanzlern, erhalten weiterhin lebenslange Witwenrenten… (Tagesanzeiger, 4. Januar 2024)
Damit nicht genug. Fast gleichzeitig beschliesst der Bundesrat, dass die seinen Mitgliedern zur Verfügung stehenden allgemeinen Skiabonnemente zur kostenlosen Benützung sämtlicher Schweizer Skilifte, da sie neu nicht mehr von den Skiliftbetreibern gesponsert werden, ab jetzt durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – von denen sich eine immer grössere Zahl das Skifahren sowieso schon längst nicht mehr leisten können – berappt werden sollen. (20minuten, 30. Dezember 2023)